Allgemeine Reisebedingungen
Stand: September 2024
Lieber Reisende,
bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen durch. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (dem Reisenden) und GEORGIA INSIGHT Ltd., Tabukashvili Str. 41, 0108 Tbilissi, Georgien.
1. Vertragsabschluss
Die Reiseanmeldung erfolgt per E-Mail oder über unser Anmeldeformular und wird mit Erhalt unserer Buchungsbestätigung verbindlich. Der Anmelder übernimmt die Vertragspflichten aller von ihm angemeldeten Teilnehmer.
2. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Reiseprogramm und den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die den vertraglichen Umfang der Reise verändern, werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3. Bezahlung
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen, falls im Reisevertrag nicht anders vereinbart: Mit Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist nach Erhalt der Reisebestätigung fällig, spätestens vier Wochen vor Reiseantritt. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt weniger als vier Wochen, ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsabschluss zu zahlen.
4. Einzelzimmerzuschlag
Der auf der Webseite angegebene Preis gilt pro Person bei Buchung im Doppelzimmer (Belegung mit zwei Personen). Für Einzelreisende fällt automatisch ein Einzelzimmerzuschlag an. Ein halbes Doppelzimmer ist auf Anfrage möglich, jedoch nur, falls sich ein weiterer Zimmerpartner findet.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Wir behalten uns Leistungs- und Preisänderungen aus wichtigen Gründen (z.B. Erhöhung der Spritkosten oder starke Währungskursschwankungen) vor. Bei einer Preiserhöhung von über 8% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten.
6. Stornierung
Bei einer Stornierung Ihrer Reise gelten folgende Stornokosten, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vor Reisebeginn:
bis 45. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 44. bis 29. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 28. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn 90%
ab 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Antritt 100%
Um eine Stornierung vorzunehmen, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Das Datum des Eingangs Ihrer Stornierung ist entscheidend für die Berechnung der Stornokosten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um die Kosten einer Stornierung zu vermeiden.
Bei Kurzreisen, Tagestouren oder individuellen Angeboten können abweichende Stornierungsbedingungen gelten, diese entnehmen Sie dem jeweiligen Reisevertrag.
7. Ersatzreisender / Umbuchung
Sie können einen Ersatzreisenden bestimmen, für Ersatzreisende werden Bearbeitungsgebühren vom 50 € erhoben. Etwaige Mehrkosten (z.B. Flug, Umbuchung) werden nicht von uns übernommen. Für Privatreisen gelten die Zahlungsbestimmungen des jeweiligen Reisevertrags.
Für Umbuchungen (Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsleistung) nach Vertragsabschluss wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Person erhoben.
8. Mindestteilnehmerzahl
Wir informieren Sie auf Anfrage jederzeit über den aktuellen Buchungsstand. Bei Nichterreichen der in den Reisebeschreibungen angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Reise bis zum 30. Tag (Kurzreisen und Tagestouren bis zum 21. Tag) vor Reisebeginn abgesagt werden. Der bereits bezahlte Reisepreis wird vollständig zurückerstattet. Auf Wunsch kann die Reise gegen entsprechenden Aufpreis für weniger Teilnehmer durchgeführt werden. Die genaue Preisdifferenz entnehmen Sie bitte der Preisliste für Privatreisen. Um die Zusatzkosten bei weniger Teilnehmern gering zu halten, kann die Reise auch in geringerem Umfang (z.B. ohne Reiseleitung) durchgeführt werden (Ausgenommen Sonderreisen mit Fachexperten).
9. Ausschluss von der Reise
Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Trittsicherheit) vor der Reise, am Durchführungsort und während der Tour auszuschließen. Ebenso können Teilnehmer wegen grober Verstöße oder andauernder destruktiver Verhaltensweise gegenüber Land, Leuten oder gegenüber anderen Reiseteilnehmern nach Vorwarnung von der Reise ausgeschlossen werden. In diesem Fall bleibt unser Anspruch auf den vollen Reisepreis erhalten.
10. Haftung
Sie unternehmen die Reise auf eigene Gefahr und haften selbst für Ihre körperliche Unversehrtheit.
Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und für eine ordnungsmäßige Organisation und Durchführung der vereinbarten Leistungen, für eine sorgfältige Auswahl der Reiseleiter vor Ort und für die Richtigkeit der Ihnen zukommenden Reisebeschreibung.
Wir übernehmen keine Haftung für Flugausfälle und übernehmen keine Haftung für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks müssen unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft gemeldet werden. Die Zustellung erfolgt i.d. Regel kostenlos durch die Fluggesellschaft. Sollte ein zusätzlicher Gepäcktransfer aus dringenden Gründen erforderlich, z.B. um die Reise planmäßig starten zu können, so trägt der Reisende die entstehenden Kosten.
Sämtliche Unkosten. die aufgrund von Krankheit oder Unwohlsein während der Reise entstehen, sind vom Reisenden zu zahlen und werden in Rechnung gestellt. Das Betrifft insbesondere Transport, Verpflegung und Umbuchungen der Unterkunft. GEORGIA INSIGHT behält sich vor, eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen.
11. Wetter
Wir übernehmen keine Haftung für Änderungen im Programmablauf wegen schlechtem Wetter. In unseren Programmen weisen wir auf geeignete Reisezeit und Befahrbarkeit der Straßen hin. Dennoch kann es aufgrund plötzlichen Wetterumschwungs zu Programmänderungen kommen. Mehrkosten für zwingend nötige Transfer- und Hotelumbuchungen (betrifft insbes. Trekking und Bergsteigen) sind von beiden Seiten je zur Hälfte zu tragen. Bei schlechtem Wetter können Sie in Absprache mit dem Reiseleiter ein Ersatzprogramm unternehmen, die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.
12. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisenden zurück zu befördern. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen, die übrigen Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
13. Reklamation
Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder GEORGIA INSIGHT zu melden, damit sofortige Abhilfe erfolgen kann, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen oder Mängel zu bestätigen. Sie ist lediglich dazu berechtigt, die Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und weiterzuleiten.
Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises verlangen. Eine Kündigung des Reisevertrages ist nur dann zulässig, wenn GEORGIA INSIGHT keine zumutbare Abhilfe leistet. Unterlässt es der Reisende einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz ein.
Sollte nicht für geeignete Abhilfe gesorgt worden sein, ist die Forderung bis spätestens 4 Wochen ab Rückreisetag schriftlich bei GEORGIA INSIGHT einzureichen.
14. Reisedokumente
Achten Sie rechtzeitig darauf, dass Ihr Reisedokument eine ausreichende Gültigkeit besitzt! Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Versäumnis oder Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Nähere Auskünfte erteilt das Auswärtige Amt.
15. Versicherung
Der Reisende ist selbst verantwortlich für den Abschluss einer Reisekranken- und Reiseunfallversicherung. Reiseversicherungen sind nicht im Reisepreis inbegriffen. Empfohlen wird (insbes. bei Trekkingtouren und Bergsteigen) eine Rückholversicherung.
Der Reisende ist selbst verantwortlich für den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
16. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, vom Reisenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
Wenn eine Reise wegen Nichterscheinens (z.B. private Gründe, Flugausfall o.ä.) nicht oder nur teilweise zustande kommt, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Preisminderung.
17. Urheberrechte
Die Reiseprogramme sowie enthaltene Fotos und Karten sind geistiges Eigentum von GEORGIA INSIGHT. Sie dürfen nicht für gewerbliche Zwecke oder zur Weitergabe kopiert, verändert oder anderweitig, insbesondere auf anderen Webseiten, verwendet werden.
18. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
19. Streitfragen
Wir sind sehr darum bemüht, auftretende Streitfragen zügig und auf direktem Weg zu klären. Bisher haben wir für alles eine annehmliche Lösung gefunden. Sollte dies einmal nicht möglich sein, ist der Gerichtsstand der Firmensitz von GEORGIA INSIGHT, Tbilissi.
GEORGIA INSIGHT Ltd.
Tabukashvili Str. 41
0108 Tbilissi, Georgien
Geschäftsführer: George Tevdorashvili
E-Mail: info@georgia-insight.eu
Webseite: www.georgia-insight.eu